Datum: 22.04.2021 06:55
Meldung von Zweckfeuern
Grundsätzlich ist das Abbrennen von biogenem Material wie Astwerk, Unterholz in Österreich per Gesetz verboten. Sollten solche Arbeiten dennoch unumgänglich sein, z.B. aufgrund von schwer zugänglichen Lagen wo keine andere Entsorgungsmöglichkeit besteht, so besteht eine Meldepflicht. Diese ist ausschließlich an die Gemeinde zu melden, wofür ein eigens Formular zur Verfügung steht.
Wir bitten um Einhaltung dieser Vorgehensweise!
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Freiwillige Feuerwehr Leutasch
Kirchplatzl 128a
A-6105 Leutasch
T: 0043 (0)5214 6555-30
E: leutasch@feuerwehr.tirol