Datum: 22.04.2021 06:55

Meldung von Zweckfeuern



Grundsätzlich ist das Abbrennen von biogenem Material wie Astwerk, Unterholz in Österreich per Gesetz verboten. Sollten solche Arbeiten dennoch unumgänglich sein, z.B. aufgrund von schwer zugänglichen Lagen wo keine andere Entsorgungsmöglichkeit besteht, so besteht eine Meldepflicht. Diese ist ausschließlich an die Gemeinde zu melden, wofür ein eigens Formular zur Verfügung steht.

Wir bitten um Einhaltung dieser Vorgehensweise!

 

>> zum Formular <<